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   OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03   

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OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03 (https://dejure.org/2003,8575)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2003 - 1 MN 120/03 (https://dejure.org/2003,8575)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 (https://dejure.org/2003,8575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1442 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Die hierbei zu beachtenden Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309) wie folgt zusammengefasst: Das Gebot gerechter Abwägung verlangt, dass eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in der sogenannten Flachglasentscheidung (v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = NJW 1975, 70 = DVBl. 1974, 767) anerkannt, dass die Gemeinde die planende Hand zur Verwirklichung bestimmter Projekte reichen darf, die ein Privater verwirklichen will.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Denn ihr Interesse, von unzumutbaren Lärmbelästigungen verschont zu bleiben, die von südlich gelegenen gewerblich zu nutzenden Flächen ausgehen, waren im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 6 BauGB) zu ihrem Vorteil in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 220 = DVBl. 1999, 100; s. i.ü.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Daran ist solange nichts Verwerfliches, wie sich die planende Gemeinde den Vorstellungen dieses Vorhabenträgers nicht vollständig unterordnet und nach außen lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351 = DVBl. 1987, 1273 = BRS 47 Nr. 3).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Ein schwerer Nachteil in dem oben genannten Sinn liegt nur vor, wenn rechtlich geschützte Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt und dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. Erichsen/Schertzberg, DVBl. 1997, 168, 174).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Bei der Ausübung ihres Planungsermessens hat sie insbesondere zu prüfen und zu bewältigen, ob das Vertrauen eines Betroffenen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen so schutzwürdig und so stark zu gewichten ist, dass sich eine Änderung der Festsetzungen verbietet oder nicht so weitgehend, wie ursprünglich beabsichtigt, vonstatten gehen kann (vgl. Senatsurteil v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges eine Bebauungsplanes aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen lediglich dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. insbes. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6.87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplanänderung

    Der Vermarktungssituation von zur Bebauung vorgesehener Flächen kann städtebauliche Bedeutung nicht abgesprochen werden (vgl. Urt. d. Senats v. 17.03.2005 - 2 K 122/02 -, JMBl LSA 2006, 86; NdsOVG Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, BauR 2003, 1442 [nur Leitsatz]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, um einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; NdsOVG Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, BauR 2003, 1442 [nur Leitsatz]).

    Der Vermarktungssituation von zur Bebauung vorgesehener Flächen kann städtebauliche Bedeutung nicht abgesprochen werden (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 18.07.2003, a. a. O.).

    An der Übernahme solcher Entwürfe oder Vorstellungen ist so lange nichts Verwerfliches, wie sich die planende Gemeinde den Vorstellungen dieses Vorhabenträgers nicht vollständig unterordnet und nach außen hin lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03

    Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des

    Durch Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 - (Leitsatz in BauR 2002, 1442, Volltext in JURIS), auf dessen Einzelheiten verwiesen wird, lehnte der Senat den Eilantrag ab.

    Wie schon im Eilbeschluss des Senats vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 - ausgeführt, hätte sich die Antragstellerin selbst dann nicht in einer dem Abwägungsgebot und § 2 Abs. 3 Halbs. 2 BauGB widersprechenden Weise selbst gebunden, wenn sie die Abwägungsentscheidung im wesentlichen unter dem Eindruck des Kaufvertrages vom 20.4.2001 getroffen hätte.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Allerdings können öffentliche Belange in dem genannten Sinn auch durch die Bauwünsche eines privaten Investors gleichsam "angeschoben" werden; ein daraufhin gefasster Plan ist auch dann noch erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn er daneben von städtebaulichen Überlegungen der Gemeinde getragen wird (1. Senat des beschließenden Gerichts, Beschlüsse vom 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS 66 Nr. 26 und vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 7 D 96/09

    Private Interessen als Anlass für Bebauungsplan

    vgl. OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 17. März 2005 - 2 K 122/02 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhafte Festsetzung der

    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03, BauR 2003, 1442 unter Hinweis auf BVerwG vom 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - NVwZ 1993, 468 = DVBl 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 15/05

    Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Bauleitplan; Erforderlichkeit;

    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, um einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; NdsOVG Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, BauR 2003, 1442 ; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.3.2005 - 2 K 122/02 - in juris) .
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03   

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https://dejure.org/2003,6741
OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03 (https://dejure.org/2003,6741)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2003 - 1 MN 165/03 (https://dejure.org/2003,6741)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 1 MN 165/03 (https://dejure.org/2003,6741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Unterschreitung der Grenzabstände

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 6 VwGO; § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 6 BauGB; § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO
    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen Überlegungen und privaten Bauwünschen im Rahmen der planungsrechtlichen Erforderlichkeit; Kerngebietstypische Nutzungen; Konkurrierende Nutzungsabsichten; Unterschreitung von Grenzabständen

  • Judicialis

    BauGB § 1 VI; ; BauGB § 214 II Nr. 3; ; BauGB § 1 III; ; BauNVO § 7 II; ; NBauO § 13 I Nr. 1; ; NBauO § 13 II 2; ; NGO § 6 III; ; VwGO § 47 VI

  • ibr-online

    Unterschreitung der regelmäßigen Grenzabstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausfertigung eines Flächennutzungsplans; Nebeneinander von städtebaulichen Überlegungen und privaten Bauwünschen im Rahmen der planungsrechtlichen Erforderlichkeit; Kerngebietstypische Nutzungen; Konkurrierende Nutzungsabsichten; Unterschreitung von Grenzabständen

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1442 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.07.1979 - VI B 44/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Die gegenteilige, in den ersten beiden Auflagen des zitierten Erläuterungswerkes sowie möglicherweise auch vom (früheren) 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 11.7.1997 - VI B 44/79 -, BRS 35 Nr. 93) vertretene Auffassung, diese Absichten müssten ihre Wurzel in einer örtlichen Bauvorschrift oder einem Bebauungsplan der Gemeinde haben, lässt sich kaum mit § 13 Abs. 3 NBauO vereinbaren.

    Das ist dann der Fall, wenn auf den Nachbargrundstücken im praktischen Ergebnis die Verhältnisse herrschen, wie sie bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände bestehen würden (vgl. Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 13 Rdn. 22 u. 5; Barth/Mühler, a.a.O., § 13 Rdn. 39; vgl. im Übrigen auch NdsOVG, Beschl. v. 11.7.1979 - VI B 44/79 -, BRS 35 Nr. 93, S. 200).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in der sog. Flachglas-Entscheidung (vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = NJW 1975, 70 = DVBl 1974, 767) anerkannt, dass sich bestimmte städtebauliche Projekte nicht im Wege der Angebotsplanung, sondern nur "verschränkt" mit einem bestimmten Investor verwirklichen lassen.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Denn ihr Interesse, einen Baukörper zu verhindern, der - hinsichtlich der Antragsteller zu 2) und 3) - den nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung maßgeblichen Grenzabstand unterschreitet und - das gilt hinsichtlich beider beteiligten Grundstücke - keine unzumutbaren Abgas- und Lärmbeeinträchtigungen hervorruft, war im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 6 BauGB) zu ihrem Vorteil in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 220 = DVBl 1999, 100).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Der Senat hat sich zu den Voraussetzungen, unter denen von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht werden darf, mehrfach (unter anderem in seinem Beschluss vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl. 2000, 10 = BauR 1999, 1163; s.a. Urt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NdsVBl. 2003, 180) geäußert.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Daran ist so lange nichts Verwerfliches, wie sich die planende Gemeinde den Vorstellungen des Vorhabenträgers nicht völlig unterordnet und nach außen lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (vgl. a. BVerwG, B. v. 28.08.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Diese Vorschrift gilt auch für formelle Mängel, die sich aus dem Landesrecht ergeben (vgl. Berliner Kommentar zum BauGB-Lemmel, 3. Aufl., § 214 Rdnr. 50; ebenso Ernst/Zinkahn/Bielenberg- Stock, BauGB, § 214 Rdnr. 117; beide unter Hinweis auf BVerwG , Urt. v. 3.2.1984, - 4 C 17.82 -, BVerwGE 68, 369, 373).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Der Senat hat sich zu den Voraussetzungen, unter denen von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht werden darf, mehrfach (unter anderem in seinem Beschluss vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl. 2000, 10 = BauR 1999, 1163; s.a. Urt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NdsVBl. 2003, 180) geäußert.
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 1 MN 165/03
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen lediglich dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    48, Nr. 24; 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS.

    Allerdings können öffentliche Belange in dem genannten Sinn auch durch die Bauwünsche eines privaten Investors gleichsam "angeschoben" werden; ein daraufhin gefasster Plan ist auch dann noch erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn er daneben von städtebaulichen Überlegungen der Gemeinde getragen wird (1. Senat des beschließenden Gerichts, Beschlüsse vom 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS 66 Nr. 26 und vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2004 - 1 ME 101/04

    An- und Abfahrtsverkehr; besondere Anforderungen an Brandschutz; einstweiliger

    Deren Antrag, den Bebauungsplan einstweilen außer Vollzug zu setzen, lehnte der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2003 (- 1 MN 165/03 -, NordÖR 2003, 452) als unbegründet ab.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11. Juli 2003 - 1 MN 165/03 - ausgeführt, dass die Antragsgegnerin als planende Gemeinde nicht gehindert war, die südliche Hälfte des Schloßplatzes in der geschehenen Weise zu überplanen.

    Sie ist vom Senat in dem Eilbeschluss vom 11. Juli 2003 - 1 MN 165/03 - auch gerade gewollt gewesen als Ausgleich dafür, dass das Hinzutreten des streitigen Vorhabens den Lichteinfallswinkel zu Lasten der Antragsteller vermindert.

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/07

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses einer Normenkontrolle aufgrund

    Dieser Plan Nr. 90 war Gegenstand der Rechtsfindung des Senats im Verfahren 1 MN 165/03 (OVG Lüneburg, B. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - BRS 66 Nr. 26), in dem sich zwei Grundstückseigentümer gegen die Überplanung des südlichen Teils des Schlossplatzes wandten; diese ermöglichte die mittlerweile vollzogene Ansiedlung eines Media-Marktes.

    Zu der Frage, ob die Schaffung von zentralen Verkaufsflächen für Einzelhandel eine besondere städtebauliche Absicht iS § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO darstellt, hat der Senat anlässlich der Ansiedlung eines Media-Marktes am Schlossplatz der Antragsgegnerin ausgeführt, dass neben der Absicht, einen Einkaufsmagneten anzusiedeln zumindest auch städtebauliche im Sinne gestalterischer Absichten wie die Schaffung von "Platzcharakter", "urbaner Intimität", "optischem Anschluss an die Innenstadt" etc. als Motiv vorhanden sein müssen (B. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - BRS 66 Nr. 26).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04

    Vorrang des Vollzugsinteresses des Bauherrn im Verfahren des einstweiligen

    Diese Art der Nutzung ist deutlich weniger schutzwürdig als Wohnräume, welche auf den Schutz der Vorschriften stärkeren Umfangs angewiesen sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - NordÖR 2003, 452; Senatsurt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, Baurecht 2004, 68 = NVwZ 2003, 820 = NVwBl. 2003, 180).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/08

    Vergrößerung auf Kosten schmaler Altstadtgassen

    Dieser Plan Nr. 90 war Gegenstand der Rechtsfindung des Senats im Verfahren 1 MN 165/03 (OVG Lüneburg, B. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - BRS 66 Nr. 26), in dem sich zwei Grundstückseigentümer gegen die Überplanung des südlichen Teils des Schlossplatzes wandten; diese ermöglichte die mittlerweile vollzogene Ansiedlung eines Media-Marktes.

    Zu der Frage, ob die Schaffung von zentralen Verkaufsflächen für Einzelhandel eine besondere städtebauliche Absicht iS § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO darstellt, hat der Senat anlässlich der Ansiedlung eines Media-Marktes am Schlossplatz der Antragsgegnerin ausgeführt, dass neben der Absicht, einen Einkaufsmagneten anzusiedeln zumindest auch städtebauliche im Sinne gestalterischer Absichten wie die Schaffung von "Platzcharakter", "urbaner Intimität", "optischem Anschluss an die Innenstadt" etc. als Motiv vorhanden sein müssen (B. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 - BRS 66 Nr. 26).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2003 - 1 ME 193/03

    Errichtung einer Verkaufsbox; Einstweiliger Nachbarrechtsschutz; Festsetzung

    Der Senat hat sich zu den Voraussetzungen, unter denen von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht werden darf, mehrfach (unter anderem in seinem Beschluss vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, NdsVBl. 2000, 10 = BauR 1999, 1163 = NdsRpfl 2000, 175; s.a. Urt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NdsVBl. 2003, 180; zuletzt B. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, Vnb) geäußert.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

    1999, 322 ; Urt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NdsVBl 2003, 180 = NordÖR 2003, 242 = NVwZ 2003, 820 = BauR 2004, 68 = BRS 62 Nr. 190; Beschl. d. Sen. v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, NordÖR 2003, 452).
  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des

    Es kann dahinstehen, ob eine Ausfertigung des Flächennutzungsplans im Hinblick auf die einer Satzung ähnlichen Wirkungen überhaupt erforderlich ist (ablehnend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.07.2003 - 1 MN 165/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    Öffentliche Belange können auch durch einen privaten Investor "angeschoben", d.h. durch dessen Bauwünsche begründet werden (Nds. OVG, Beschluss vom 11.07.2003 - 1 MN 165/03 - BRS 66 Nr. 26 = NordÖR 2003, 452).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2005 - 1 ME 153/05

    Abstand; Ausnahme; Bebauungsplan; Drittschutz; Einkaufszentrum;

    2000, 10 = BauR 1999, 1163 = NdsRpfl 2000, 175 und v. 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, Vnb; s. a. Urt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NdsVBl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

  • VG Ansbach, 13.09.2011 - AN 18 S 11.01509

    Nachbarrechte; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmbelästigungen durch

  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 3 S 14.00945

    Verwirkung des Antragsrechts auf Erlass einen Baustopps; kein Verstoß gegen

  • VG Lüneburg, 20.07.2006 - 2 A 151/05

    Abstand; Abstandsfläche; Abwehrrecht; Baugenehmigung; baugestalterische Absicht;

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5149
OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01 (https://dejure.org/2003,5149)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2003 - 1 KN 1620/01 (https://dejure.org/2003,5149)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 1 KN 1620/01 (https://dejure.org/2003,5149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Ausfertigungsfehler; Gewerbefläche; Landwirtschaft; Existenzgefährdung; Kompensationsflächen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 215 a Abs. 2 BauGB ; § 1 Abs. 3 BauGB; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG; § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen; Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche durch den Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes; Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 IV; ; BauGB § 1 V 3; ; BauGB § 1 VI; ; BauGB § 1a III; ; BauGB § 215a I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbegebiet auf Flächen eines arrondierten Hofgutes - Bekanntmachung, erneute; Erforderlichkeit des Bplans; Ersatzlandfläche; Existenzgefährdung; Kompensation, naturschutzrechtliche; Kompensationsflächen; Standortalternativen; Ziele der Landesplanung; ...

  • ibr-online

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen; Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche durch den Eigentümer eines arrondierten landwirtschaftlichen Betriebes; Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen als naturschutzrechtliche ...

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1442 (Kurzinformation)
  • BauR 2003, 1442 (Ls.)
  • BauR 2004, 376 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Zu den privaten Belangen, die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu beachten sind, gehört in hervorgehobener Weise das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - 4 C 38.71 -, BVerwGE 47, 144; Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506).

    Auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, a.a.O., und dem Bedürfnis der Antragstellerin, die Arrondierung des Gutes zu erhalten, ist die Argumentation der Antragsgegnerin nicht von der Hand zu weisen, mit den Festsetzungen der Gewerbeflächen auf Ackerland der Antragstellerin wachse dieser ein erheblicher Wert in Form des Baulandes zu, sie sei deshalb verpflichtet, auch Lasten in Form der Bereitstellung von Kompensationsflächen zu tragen.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 6.6.2002, a.a.O.) entschiedenen Fall geht es hier nicht darum, dass die Gemeinde die Flächen Privater für "gemeinnützige" Zwecke in Anspruch nimmt, und Flächen der öffentlichen Hand als "lukratives" Bauland festsetzt.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Das ist bereits dann der Fall, wenn die Gemeinde für ihre Planung hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann, welche die konkrete Bauleitplanung nach Maßgabe der vom Baugesetzbuch allgemein verfolgten Ziele vernünftigerweise gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).

    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106).

    Ihr planerisches Ermessen umfasst die Entscheidung, in welchem Umfang sie Gemeindegebietsteile zur Unterbringung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellt (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Er löst für den Eigentümer im Plangebiet keine die negative Baufreiheit überwindende Realisierungsverpflichtung aus (BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 4 BN 5.98 -, NVwZ-RR 1998, 543).

    Entwicklungssatzung und Bebauungsplan verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und sind deshalb getrennt nach unterschiedlichen Rechtsvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 4 BN 5.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Die planende Gemeinde muss in ihrer Abwägung nur den Gesichtspunkten nachgehen, die sie "sieht" beziehungsweise die sie "sehen muss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NuR 1997, 289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1997 - 7a D 7/94

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Landwirtschaftlicher Betrieb; Deckung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb (teilweise) überplant, darf der Satzungsgeber zur Lösung des durch eine Planung mit dieser Zielsetzung ausgelösten Konflikts auf die im Umlegungsverfahren sowie im Enteignungsverfahren gegebenen Möglichkeiten abstellen (OVG Münster, Urt. v. 6.6.1997 - 7 a D 7/94.NE -, in Juris, nur Leitsatz).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1996 - 6 K 5436/93

    Naturschutzrecht, Eingriffsregelung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Die planende Gemeinde muss in ihrer Abwägung nur den Gesichtspunkten nachgehen, die sie "sieht" beziehungsweise die sie "sehen muss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -, NuR 1997, 289).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Zu den privaten Belangen, die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu beachten sind, gehört in hervorgehobener Weise das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum (BVerwG, Urt. v. 1.11.1974 - 4 C 38.71 -, BVerwGE 47, 144; Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Dass das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und dass in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann, hat nicht zur Folge, dass - anders als im Fachplanungsrecht - schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind (BVerwG, Beschl. v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, NVwZ 1991, 873 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 -, DVBl. 1999, 704).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01
    Als Ziele sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273, unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl. 1992, 1438) nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2000 - 1 K 5178/98

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Folgekosten;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08

    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der

    Grundlage der jetzt streitigen Entwicklungsmaßnahme ist der am 7. Juni 1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 111 "Gewerbe- und Industriepark B. -Nordwest", den die Antragstellerin aus Sorge um eine Existenzgefährdung ihres landwirtschaftlichen Betriebs, den sie in seinem bisherigen Bestand erhalten möchte, erfolglos mit einem Normenkontrollverfahren angegriffen hat (Urt. v. 27.5.2003 - 1 KN 1620/01 -, RdL 2004, 344).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Ein gegen diesen Bebauungsplan gerichteter Normenkontrollantrag der Klägerin blieb vor dem ersten Senat des erkennenden Gerichts erfolglos (vgl. Urt. v. 27.5.2003 - 1 KN 1620/01 -).

    Im gerichtlichen Verfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Vechta (1 KN 1620/01) hat die Klägerin vielmehr noch im Jahr 2003 bezweifelt, dass es überhaupt einen Bedarf für die Ausweisung von Gewerbeflächen gebe; es seien noch andere, nicht absetzbare gewerblich nutzbare Flächen frei.

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